Betriebsanweisung

 

 

Flurförderzeug mit Fahrersitz

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für den sicheren Umgang von Flurförderzeugen mit Fahrersitz (Gabelstapler)

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·   Unkontrollierte Bewegungen durch unbefugte Benutzung

·   Verletzungen durch Anfahren von Personen, Beschädigungen von Gegenständen/Einrichtungen.

·   Absturzgefahr an Laderampen

·   Schwere Quetschungen durch Umkippen des Flurförderzeuges

·   Prellungen und Brüche durch Herabfallen von Lasten.

·   Quetschgefahr zwischen Flurförderfahrzeug und festen Teilen der Umgebung

·   Quetschgefahr zwischen hydraulisch gesteuerten und festen Bauteilen am Fahrzeug und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch

·   Verätzungen durch Batteriesäure bei beschädigten Batterien oder beim Nachfüllen von destilliertem Wasser (siehe Betriebsanweisung Batterieladeanlage)

·   Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Hydrauliköl

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

Verbotszeichen_Mitfahren_auf_dem_Gabelstapler_verboten_724

Allgemein

·        Stapler dürfen nur von Personen benutzt werden, die nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 68 (alt: BGV D 27) für diese Tätigkeit körperlich geeignet, ausgebildet, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind. (Mindestalter 18 Jahre)

·        Bei der Benutzung von öffentlichen Räumen (z.B. Parkplatz, Straße) muss der Fahrer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

·        Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

·        Für evtl. austretendes Hydrauliköl, muss geeignetes Bindemittel in ausreichender Menge vorgehalten werden.

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·        Kontrolle des Flurförderzeugs auf erkennbare Sicherheitsmängel bei Bremsen, Lenkung, Leckagen in Hydraulik, gleichmäßig gespannte Hubketten, Gabelzinken auf Beschädigungen, Rollen/Bereifung und Warneinrichtungen.

Beim Betrieb:

·        Fahrerrückhaltesystem benutzen, es besteht Gurtpflicht.

·        Fahrzeug nur vom Fahrersitz/-stand aus in Bewegung setzen.

·        Zur Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen.

·        Jede Mitnahme und das Auf- und Abwärtsbefördern von Personen ist verboten.

·        Nur für Flurförderzeuge freigegebene Verkehrswege befahren.

·        In öffentlichen Bereichen nur mit gesicherter/abgesenkter Gabel fahren.

·        Fahrzeug niemals überlasten (Lasten-/ Tragfähigkeitsdiagramm beachten)

·        Ladebleche nur dann befahren, wenn diese ausreichende Tragfähigkeit haben, sicher aufliegen und gegen Verschieben gesichert sind.

·        Nicht mit hochgehobener Last fahren. (Ausnahme: Ein- und Auslagern von Lasten)

·        Beim Befahren von Steigungen und Gefälle Last immer bergseitig führen.

·        Lasten so laden, dass sie nicht herabfallen oder sich verschieben können.

 

 

 

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

·        Nur bei ausreichender Sicht und mit angepasster Geschwindigkeit fahren, bei Sichtbehinderung durch die Last ist rückwärts zu fahren.

·        Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten

·        Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen (LKW`s, Anhänger, Wechselbrücken, …) sind diese immer gegen Wegrollen zu sichern. Die Sicherung umfasst die Betätigung der Feststellbremse, der Gang ist einzulegen und Unterlegkeile müssen unter die nicht gelenkten Räder gelegt sein.

·        Nicht unter Alkohol, Drogen- und Medikamenteneinfluss fahren (Restalkohol berücksichtigen).

·        Anbaugeräte (z.B. Montagekorb) dürfen nur von hierin unterwiesenen Personen benutzt werden. à siehe Betriebsanweisung Flurförderzeug mit Arbeitsbühne

·        Zum Schutz vor austretender Schwefelsäure ist beim Umgang mit Batterien (z.B. Kontakt mit beschädigten Batterien, Nachfüllen von destilliertem Wasser) geeignete Schutzausrüstung (säurefeste Handschuhe, Schürze und Schutzbrille) zu tragen. à siehe Betriebsanweisung „Batterieladeanlagen“

 

 

 

 

 

Beim Verlassen des Flurförderzeugs:

·        Flurförderzeug nicht auf Fluchtwegen und vor Notausgängen abstellen.

·        Feststellbremse anziehen, Gabel absenken,

·        Beim Abstellen Lastaufnahmemittel vollständig mit nach vorn geneigten Gabeln auf Boden absenken, Feststellbremse anziehen, Schaltstellung auf „Aus“

·        Gerät gegen unbefugte Benutzung sichern durch Schlüssel abziehen

·        Schlüssel Unbefugten nicht überlassen.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel sofort stillsetzen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern (z.B. Not-Aus-Schalter betätigen, Batteriestecker ziehen, Schlüssel abziehen)

·         Bei Gefahr des Umstürzens nicht abspringen und unbedingt im Führerhaus sitzen bleiben.

·         Bei drohenden Umweltschäden oder Feuer à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel, geeignete Feuerlöschgeräte bei Entstehungsbränden einsetzen)

·         den Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·   Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·   Zum Schutz vor Kontakt zu anhaftender bzw. austretender Schwefelsäure ist beim Umgang mit Batterien (z.B. Kontakt mit beschädigten Batterien, Nachfüllen von destilliertem Wasser) geeignete Schutzausrüstung (säurefeste Handschuhe, Schürze und Schutzbrille) zu tragen

·   Mängel nur von autorisierter Fachfirma beseitigen lassen

·   Flurförderzeuge mit Fahrersitz sind in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: